Unter dem Funkrufzeichen DL3RTL betreibe ich eine Kurzellen, VHF und SatellitenFunkstation im Amateurfunkdienst. Dieser Dienst ist allgemeinnützig und steht hirarchisch auf einer Ebene mit sicherheitsrelevanten Diensten, wie dem Katastrophenschutz, Behördenfunk oder dem Seefunk.
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland zwei verschiedene Amateurfunk-Klassen
Klasse A
Früher auch Klasse 1 oder B-Lizenz genannt. Sie ist die eigentliche Amateurfunklizenz: international anerkannt und berechtigt zu allem, was man gesetzlich im Amateurfunk machen darf, z.B. mit großen Sendeleistungen auf Kurzwelle um die ganze Welt funken, telegrafieren (morsen), die Benutzung von Satelliten, Fernsehübertragungen, digitale Übertragungsverfahren und vieles mehr. Und das in zahlreichen Frequenzbereichen, die international dem Amateurfunkdienst zugewiesen sind: von Mittelwelle, Kurzwelle und UKW bis hinauf in den Radarbereich.
Klasse E
Sie ist die kleine Einsteigerlizenz. Auch sie berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, allerdings mit einer Reihe Einschränkungen. So dürfen beispielsweise nicht alle Frequenzbereiche genutzt werden. Auch sind hier nur kleinere Sendeleistungen erlaubt. Sie ist sozusagen eine "Schnupperlizenz", mit der man sich im Amateurfunk ein wenig üben darf. Ziel der Einsteigerlizenz ist eine spätere Aufstockung auf Klasse A. Meine Empfehlung: Lernen Sie gleich für Klasse A.