Amateurfunk
DL3RTL

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Amateurfunk

DL3RTL - Funkpatent Klasse A

Unter dem Funkrufzeichen DL3RTL betreibe ich eine Kurzellen, VHF und SatellitenFunkstation im Amateurfunkdienst. Dieser Dienst ist allgemeinnützig und steht hirarchisch auf einer Ebene mit sicherheitsrelevanten Diensten, wie dem Katastrophenschutz, Behördenfunk oder dem Seefunk.


WAS IST AMATEURFUNK ?

Der Amateurfunkdienst ist nicht mit dem Jedermannsfunk "CB-Funk" zu verwechseln.
Der Begriff Amateurfunk stammt vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Damals steckte der Rundfunk noch in den Kinderschuhen. Neben einigen Testendungen von Radiostationen (Unterhaltungsrundfunk/Radio) gab es kommerzielle Dienste, die Nachrichten übermittelten (z.B. Telegramme) sowie nicht-kommerzielle Dienste, welche experimental Technik weiterentwickelten. Den letztgenannte Dienste nannte man Amateurfunk, um sie von den kommerziellen Diensten abzugrenzen. Daraus entstand gesetzlich der Amateurfunkdienst, der bis heute existiert. Eine am Amateurfunkdienst teilnehmende Person nennt man Funkamateur.

Der Funkamateur baut seine Sender, Empfänger, und Antennen oft selbst. Mit der behördlichen Amateurfunkgenehmigung darf er auch Geräte kaufen und in Betrieb nehmen, die sonst nicht frei verkäuflich sind oder deren Betrieb ansonsten untersagt ist.

Mögliche Anwendungsbebiete: weltweite Telegrafieverbindungen im Morsecode, erdumspannender Sprechfunk, die Nutzung von Satelliten, Digitalfunk, eigene digitale Netzwerke (z.B. Packetradio), weltweite Datenübertragung (z.B. Pactor) und vieles mehr.


GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland bilden das
Amateurfunkgesetz (AFuG) sowie die
Amateurfunkverordnung (AFuV).

International wird der Amateurfunkdienst durch die Bestimmungen der
Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und der
Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) geregelt.

Zudem gibt es weitere nationale und internationale Regelungen mit Bedeutung für den Amateurfunkdienst.

Eine bedeutende Rolle spielt ferner die
Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk).
Sie regelt international im Rahmen des Völkerrechts Funkdienste sowie die Funkfrequenznutzung.


WIE WIRD MAN FUNKAMATEUR?

Um Funkamateur zu werden, bedarf es einer umfangreiche Prüfung vor der jeweiliegen Postbehörde. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur (BNetzA). Man erhält anschließend eine Zulassungsurkunde zum Amateurfunkdienst sowie auf Antrag die Zuteilung eines Amateurfunk-Rufzeichens.



DL3RTL

Website meiner Amateurfunkstation

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland zwei verschiedene Amateurfunk-Klassen

Klasse A

Früher auch Klasse 1 oder B-Lizenz genannt. Sie ist die eigentliche Amateurfunklizenz: international anerkannt und berechtigt zu allem, was man gesetzlich im Amateurfunk machen darf, z.B. mit großen Sendeleistungen auf Kurzwelle um die ganze Welt funken, telegrafieren (morsen), die Benutzung von Satelliten, Fernsehübertragungen, digitale Übertragungsverfahren und vieles mehr. Und das in zahlreichen Frequenzbereichen, die international dem Amateurfunkdienst zugewiesen sind: von Mittelwelle, Kurzwelle und UKW bis hinauf in den Radarbereich.

Klasse E

Sie ist die kleine Einsteigerlizenz. Auch sie berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, allerdings mit einer Reihe Einschränkungen. So dürfen beispielsweise nicht alle Frequenzbereiche genutzt werden. Auch sind hier nur kleinere Sendeleistungen erlaubt. Sie ist sozusagen eine "Schnupperlizenz", mit der man sich im Amateurfunk ein wenig üben darf. Ziel der Einsteigerlizenz ist eine spätere Aufstockung auf Klasse A. Meine Empfehlung: Lernen Sie gleich für Klasse A.

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